Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende ist beschlossen. Ziel ist die unbürokratische und schnellere Installation intelligenter Strommessgeräte. Haushalte sollen künftig nicht mehr als 20,00 € pro Jahr für einen Smart Meter bezahlen müssen. Durch das Gesetz soll der Einbau intelligenter Strommessgeräte (sog. Smart-Meter) beschleunigt werden. Die Systeme sollen dabei helfen, Energie effizient und kostengünstig zu nutzen sowie das Stromnetz zu entlasten, so ein Teil der Gesetzesbegründung.
Das Gesetz sieht für den Smart-Meter-Rollout verbindliche Ziele bis zum Jahr 2030 vor. Die Messstellenbetreiber sind beauftragt, die angeschlossenen Verbrauchsstellen schrittweise mit den intelligenten Stromzählern auszustatten. Ab 2025 ist der Einbau verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaikanlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung. Bis zum Jahr 2030 sollen alle diese Abnehmer mit Smart Metern ausgestattet sein. Auch Haushalte, die weniger Strom verbrauchen, haben das Recht auf Einbau eines intelligenten Stromzählers.
Die jährlichen Kosten für Verbraucher werden gedeckelt: Das neue Gesetz begrenzt die Gebühr auf 20,00 € für Privatleute und Nutzer mit relativ geringem Verbrauch. Für Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen sollen es 50,00 € pro Jahr sein. Die Kosten über die Netzentgelte werden auf alle Stromkunden umgelegt. Außerdem müssen ab 2025 flexible Stromtarife angeboten werden. Das Gesetz macht präzise Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen und Anonymisierung.
Die Sicherheitsanforderungen an die Smart-Meter sind streng definiert. Um die Messsysteme einsetzen zu können, sind Smart Meter Gateways (SMGW) – Daten werden hier gesammelt, verschlüsselt und weitergeleitet – gesetzlich vorgeschrieben.